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Nach dem Beitritt: Bulgarien und die EU


Bulgarien und Rumänien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten. Dennoch fordert die Kommission die Weiterführung begonnener Reformen:

Auch nach dem Beitritt stehen die neuen Mitglieder unter verstärkter Beobachtung. Alle sechs Monate müssen sie in Brüssel über ihre Fortschritte berichten. Bei unzureichenden Ergebnissen kann die Kommission noch bis drei Jahre nach dem Beitritt Strafen verhängen. Insbesondere der Kampf gegen die Korruption steht in beiden Ländern im Vordergrund.

Speziell für Bulgarien fordert die EU eine Verfassungsänderung, um die Unabhängigkeit der Richter sicherzustellen. Andernfalls müssten die Mitgliedstaaten Urteile bulgarischer Gerichte nicht anerkennen: Europäische Haftbefehle aus diesen Ländern würden nicht ausgeführt.

Bulgarien muss auf Grund von Sicherheitsmängeln ebenfalls damit rechnen, keinen vollen Zugang zum freien Flugverkehr in der EU zu erhalten. Der Importstopp für Schweinefleisch bleibt bestehen.

Auch der bulgarische Ministerpräsident Sergej Stanischew unterstrich, dass in seinem Land weiterer Reformbedarf bestünde. Bulgarien dürfe der EU nicht nur formal beitreten. Wichtig sei nun, sich auch sozial und wirtschaftlich zu integrieren.


Weitere Informationen sowie den neuesten Fortschrittsbericht finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2006/sept/report_bg_ro_2006_de.pdf

Den Text des Beitrittsvertrages finden Sie unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/en/oj/2005/l_157/l_15720050621en00110027.pdf

 

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