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Politisches System

Die Parteien in Bulgarien

Nach der Wende im Jahre 1990 wurde in Bulgarien das Mehrparteiensystem eingeführt. Die beiden Hauptparteien sind die Bulgarische Sozialistische Partei (BSP), die offizielle Nachfolgeorganisation der bulgarischen Sozialisten (die seit 1946 an der Macht waren) und die antikommunistischen Kritiker des alten Systems, die Union der demokratischen Kräfte (UDK). In den Parlamentswahlen am 17.6. 2001 konnte sich eine dritte Partei etablieren. Die Nationale Bewegung Simeon II (NBS II) wurde Anfang April 2001 gegründet. Diese von dem ehemaligen bulgarischen Zaren Simeon II. gegründete Partei konnte auf Anhieb 42,7% der Wählerstimmen gewinnen und hält somit genau die Hälfte der Sitze. Der bürgerliche Name des Ex-Zaren ist Simeon Borisov Sakskoburggotski. Er bestieg nach dem Tod seines Vaters Boris III. am 28.8.1943 den Thron. Allerdings wurde die Monarchie 1946 nach einem Referendum abgeschafft. Simeon II. verließ daraufhin mit 9 Jahren das Land und verbrachte sein Leben überwiegend im spanischen Exil. Bis heute hat er diesen Volksentscheid nicht anerkannt und sein Ziel bleibt damit die Wiedereinführung der Monarchie. Doch mit der Vereidigung zum Ministerpräsidenten Bulgariens im Jahre 2001 dürfte er diesen Anspruch aufgegeben haben. Nachdem im Juni 2005 Wahlen stattgefunden hatten, wurde nach längerem Ringen mit 168 zu 67 Stimmen Sergej Stanischev zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Der Koalition werden neben der BSP die bisherige Regierungspartei Nationale Bewegung Simeons II (NDSW) des scheidenden Regierungschefs Simeon Sakskokoburggotski, sowie die Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) angehören. Hierbei stellen die BSP acht Minister, die NDSW fünf und die DPS drei Minister im Kabinett.

Hier geht es zu Hintergrundinformationen über die Minister

 

Die Verfassungsentwicklung nach dem Systemwechsel

Der langjährige Partei- und Staatschef Todor Živkov trat im November 1989 von seinen Ämtern zurück. Anschließend dauerte es einige Monate, bis die Bulgarische Kommunistische Partei (BKP), die sich ab diesem Zeitpunkt Bulgarische Sozialistische Partei (BSP) nannte, den 28-köpfigen Staatsrat abschaffte. Durch eine Verfassungsänderung wurde damals beschlossen, dass „die Volksrepublik Bulgarien [...] ein demokratischer und parlamentarischer Rechtsstaat“ (Art.1) ist. Mit dem Bekenntnis zum „Prinzip des politischen Pluralismus“ (Art. 5) verabschiedete sich Bulgarien damit vom alten System des demokratischen Zentralismus und vom Prinzip der Gewaltenteilung. Die heutige bulgarische Verfassung ist die vierte Verfassung der Republik Bulgarien und zugleich die erste Osteuropas, die auf den Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht. Die gesamte Staatsgewalt soll vom Volke ausgehen. Das Parlament repräsentiert die gesetzgebende Gewalt und kontrolliert die von ihm gewählte Regierung. Abgeordnete dürfen prinzipiell kein anderes Staatsamt bekleiden, so müssen z. B. auch Minister für die Zeit ihres Amtes ihr Abgeordnetenmandat ruhen lassen.

In der gültigen Verfassung wird das Recht auf Eigentum sowie auf dessen Vererbung garantiert. Neben privatem Besitz existiert öffentliches Eigentum in Form von Staats- oder Gemeindebesitz. Ausländer und ausländische juristische Personen (z. B. Unternehmen) können nach wie vor keine Eigentumsrechte an Grund und Boden erwerben. Per Gesetz gibt es aber Regelungen für die Übertragung von Nutzungs- und Baurechten. Dies wird sich im Zuge der Eingliederung in die Europäische Union bald ändern. Voraussetzung für einen EU-Beitritt ist, dass auch Ausländer Grund und Boden besitzen dürfen.


Minderheitenfrage

Der Artikel 2 der Verfassung erregt im Hinblick auf die Minderheitenfrage oft Diskussionen. „Die Republik Bulgarien ist ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung. In ihm sind keine autonomen territorialen Gebiete zugelassen.“ heißt es dort. Man könnte mit dieser Formulierung meinen, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Artikel 6 der Verfassung untersagt auch Privilegien, die auf „Rasse, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Religion“ u. a. gründen. Laut dieser Formulierung gehört die türkischsprachige Bevölkerung zur bulgarischen Nation. In der letzten Volkszählung am 4.12.1992 wurde ermittelt, dass diese Gruppe 9,4% der Gesamtbevölkerung ausmacht. Von Minderheiten ist in der Verfassung nie die Rede, es wird ausdrücklich festgelegt, dass auch andere Sprachen als bulgarisch gelernt und gebraucht werden dürfen (Artikel 36) und außerdem ist die Religionsfreiheit in der Verfassung garantiert. Dennoch wird in Artikel 13 das orthodoxe Glaubensbekenntnis als die traditionelle Religion bezeichnet. Angesichts der 13% Muslime und der vielen Konfessionslosen in Bulgarien führt dies eher zu Spannungen.


Staatsoberhäupter

Auf dem Berliner Kongress am 13.7.1878 wurde Bulgarien als Fürstentum unter der Oberhoheit des Osmanischen Reiches gegründet. Erst am 6.4.1909 erkannte der Sultan die volle Unabhängigkeit an und nannte Bulgarien in ein Königreich um. Bis zur Abschaffung der Monarchie 1946 war der König offizielles und international anerkanntes Staatsoberhaupt. Anschließend ging dieses Amt an den Vorsitzenden des Präsidenten der Nationalversammlung über, bis 1971 der Staatsrat eingeführt wurde. Mit der Abschaffung des Staatsrates 1990 wurde ein Staatspräsident gewählt.

Die heutige bulgarische Verfassung bestätigt die Rolle des Staatspräsidenten als Staatsoberhaupt. Sie sieht allgemeine Wahlen im Turnus von fünf Jahren mit einer Wahlbeteiligung von 50% vor. Hat von den Kandidaten im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit erreicht, findet innerhalb einer Woche eine Stichwahl statt. Die maximale Amtszeit beträgt 10 Jahre, da der Präsident nur einmal wiedergewählt werden kann.


Aufgaben des Staatspräsidenten

Eine der bedeutendsten innenpolitischen Aufgaben des Staatspräsidenten ist die Festsetzung von Parlaments- und Kommunalwahlen sowie die Ernennung des Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten. Abgesehen von dieser Aufgabe müssen weitere Dekrete von Ministerpräsidenten oder Ministern gegengezeichnet werden. Für weitere Gesetze hat der Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Nach einer zweiten Entscheidung mit mehr als der Hälfte der Abgeordneten im Parlament kann ein Gesetz nicht mehr zurück gewiesen werden. Darüber hinaus hat er kein Recht der Gesetzesinitiative oder auf Teilnahme an Kabinettssitzungen. Bei der Besetzung des Verfassungsgerichts spielt er eine wesentliche Rolle, da er ein Drittel der Verfassungsrichter selbst ernennen darf. Zudem hat er das Recht, das Verfassungsgericht anzurufen.

Nach Artikel 100 der Verfassung ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag des Ministerrats die allgemeine oder teilweise Mobilisierung. Unter bestimmten Umständen kann er das Kriegsrecht, den Kriegszustand oder einen anderen Ausnahmenzustand erklären.

Durch die Inanspruchnahme von außenpolitischen Kompetenzen kam es in der Vergangenheit zu innenpolitischen Spannungen. Schon öfters kam es vor, dass zukünftige Staatspräsidenten mit außenpolitischen Themen die Wahlen für sich entscheiden konnten. So z. B. 1996, als der demokratische Kandidat für den NATO-Eintritt warb, während die bisher regierenden Sozialisten dies ablehnten.


Nationalversammlung

Bulgariens Parlament, die Nationalversammlung, besteht aus 240 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments gehört die Wahl des Ministerpräsidenten und des Ministerrats. Finden sich mehr als ein Fünftel der Volksvertreter, kann von diesen ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten oder den Ministerrat eingebracht werden. Von diesem Recht machten die Parlamentarier schon vielfach Gebrauch, allerdings führte bisher keines dieser Misstrauensvoten zum Sturz einer Regierung.

Parlamentssitzungen werden regelmäßig vom Parlamentspräsidenten einberufen. Dieser wird zu Beginn einer Legislaturperiode von den Abgeordneten gewählt und damit in der Regel von der stärksten Parlamentsfraktion gestellt. Auch gegen ihn kann ein Misstrauensvotum eingebracht werden.


Regierung

Die Regierung Bulgariens wird als Ministerrat bezeichnet, der aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern und den Ministern besteht. „Der Ministerrat leitet und verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen“ schreibt die Verfassung in Artikel 108 vor. Der Ministerpräsident ernennt und erlässt die Minister und trägt somit die volle Regierungsverantwortung.


Quellenangabe: Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Die politischen Systeme Osteuropas; Sabine Riedel: Das politische System Bulgariens, Leske + Budrich, Opladen, 2002


 

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