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Hier finden Sie den Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens

Originaltexte: Pressemitteilung, ausführliche Zusammenfassung und Bericht

IP/07/948

Brüssel, den 27. Juni 2007

Trotz der Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung besteht nach wie vor Handlungsbedarf

Die Europäische Kommission hat heute ihre Berichte über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Erfüllung der Begleitmaßnahmen veröffentlicht, die die Kommission anlässlich des Beitritts beider Länder zur EU beschlossen hatte. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass beide Regierungen echte Anstrengungen unternommen haben, die in umfangreiche Gesetzesvorlagen einmündeten und zu einigen Fortschritten geführt haben, dass es jetzt aber darum gehen müsse, die Initiativen in die Praxis umzusetzen. Die Berichte befassen sich schwerpunktmäßig mit der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Wenn allerdings die zum Zeitpunkt des Beitritts vorgegebenen Ziele erreicht werden sollen, sind in den kommenden Jahren, so das Fazit der Berichte, nachhaltiges politisches Engagement und eine Umsetzung der Reformen in die Praxis erforderlich. Die Berichte schlagen eine Reihe konkreter Folgemaßnahmen vor. Hierzu gehören Aktionspläne, die von beiden Mitgliedstaaten auszuarbeiten sind, sowie eine fortlaufende Unterstützung beim Aufbau der institutionellen Strukturen durch die Kommission und andere Mitgliedstaaten.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso äußerte sich hierzu wie folgt: Die Berichte orientieren sich an der Praxis - sie zeigen, wie die bulgarische und die rumänische Regierung mit der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen zurechtkommen. Beide Regierungen erkennen an, dass sie gegenüber ihren eigenen Bürgern und den übrigen EU-Mitgliedstaaten unter Beweis stellen müssen, dass sie es mit der Justizreform und der Bekämpfung der Korruption ernst meinen. Den Berichten ist zu entnehmen, dass zwar Fortschritte erzielt werden, dass jetzt aber darauf hingearbeitet werden muss, die verabschiedeten Gesetze in die Praxis umzusetzen. Die Kommission wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar keine Schutzmaßnahmen vorschlagen, aber dennoch werden wir die Entwicklung genau im Auge behalten. Die Reformen, die noch vorgenommen werden müssen, erfordern ein langfristiges Engagement. Wir werden partnerschaftlich mit Bulgarien und Rumänien zusammenarbeiten und weiterhin regelmäßig Bericht erstatten.“

Vizepräsident Franco Frattini, zuständig für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, erklärte: “Die Berichte basieren auf Fakten und sind fair. Sie machen deutlich, dass beide Regierungen guten Willen und Entschlossenheit gezeigt haben, um ihren Verpflichtungen im Bereich der Justizreform und der Unterbindung von Korruption nachzukommen. Die entsprechenden Gesetze wurden auf den Weg gebracht, ebenso wie die erforderlichen institutionellen und verfassungsmäßigen Änderungen. Jetzt gilt es, die bisherigen Anstrengungen zu konsolidieren, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung. Es bedarf konkreterer Ergebnisse - die Straftäter müssen vor Gericht gebracht und abgeurteilt werden, damit ein Abschreckungseffekt entsteht.“

Was Bulgarien betrifft, prüfte die Kommission zudem die Situation in den Bereichen EU-Agrarsubventionen, Lebensmittelsicherheit und Flugsicherheit, die sie als Bereiche eingestuft hatte, die nach dem Beitritt besondere Aufmerksamkeit verdienen. Der Bericht nahm auch eine ausführliche Bewertung der Fortschritte Bulgariens bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität vor. Die Kommission kam darin zu dem Schluss, dass Bulgarien in Bezug auf die sechs von der Kommission im Dezember 2006 im Rahmen ihres Kooperations- und Kontrollverfahrens vorgegebenen Ziele weiterhin Fortschritte gemacht und Schwachstellen eliminiert hat. Wichtig sei jetzt die entschlossene Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, um die Reformen unumkehrbar zu machen. Eine ausführlichere Zusammenfassung des Bulgarien-Berichts ist dem MEMO/07/261 zu entnehmen.

In Bezug auf Rumänien prüfte die Kommission die Situation im Bereich der EU-Agrarsubventionen und der Lebensmittelsicherheit – beides Bereiche, denen nach dem Beitritt besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Der Bericht unternahm eine ausführliche Bewertung der Fortschritte bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung. Hierzu hatte die Kommission im Dezember 2006 insgesamt vier Vorgaben gemacht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Rumänien weiterhin Fortschritte gemacht und Schwachstellen beseitigt hat. Die Reformen müssten jetzt allerdings noch in die Praxis umgesetzt werden, um sie unumkehrbar zu machen. Eine ausführlichere Zusammenfassung des Rumänien-Berichts ist dem MEMO/07/262 zu entnehmen.

Die Kommission schlägt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Rückgriff auf die im Beitrittsvertrag verankerten Schutzmaßnahmen vor, da ausreichende Fortschritte gemacht wurden, die den Schluss zulassen, dass die Vorgaben von Bulgarien und Rumänien in absehbarer Zeit erfüllt werden können. Gleichzeitig hat die Kommission aber auch deutlich gemacht, dass die verschiedenen Vorgaben alle miteinander verknüpft sind und als Teil einer breit angelegten Justizreform in allen einschlägigen Bereichen angesehen werden müssen. Hierzu ist ein langfristiges politisches Engagement nötig.

Hintergrund

Die für Bulgarien und Rumänien geltenden Begleitmaßnahmen beziehen sich auf folgende Bereiche: EU-Agrarsubventionen, Lebensmittelsicherheit, Flugsicherheit (nur für Bulgarien), Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption (und im Falle Bulgariens von organisierter Kriminalität). Die Kommissionsberichte nehmen eine kurze Bewertung der Fortschritte in diesen Bereichen vor und legen ein besonderes Augenmerk auf die Justizreform sowie die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens. Sie stützen sich neben eigenen Informationsquellen auf Informationen der bulgarischen und der rumänischen Regierung und der diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in beiden Ländern sowie auf Hinweise von Organisationen der Zivilgesellschaft und Verbänden und auf Sachverständigenberichte.

Am 1. Januar 2007 führte die Kommission ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Justizreform und der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität ein. Die Kommission wurde gebeten, regelmäßig über diese Begleitmaßnahmen Bericht zu erstatten. Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens soll von Juni 2007 an alle sechs Monate ein Bericht vorgelegt werden.

Ausführlichere Informationen zu diesem Verfahren sind dem MEMO/07/260 zu entnehmen.

Die vollständigen Berichte sind abrufbar unter

http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/index_de.htm

 

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