§2 Vereinszweck
- Der Verein will das Verständnis für Deutschland in Bulgarien ebenso wie das Verständnis für Bulgarien in Deutschland fördern und damit einen Beitrag zu den deutsch-bulgarischen Beziehungen leisten. Der Verein verfolgt außerdem mildtätige Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen, die hilfsbedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind. Außerdem beschafft der Verein Mittel zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke von sozialen und medizinischen Einrichtungen in Bulgarien, die von wirtschaftlichen Krisensituationen in besonderer Weise betroffen werden. Dies geschieht insbesondere durch Organisation von Spendensammlungen und Hilfsaktionen.
- Der Verein strebt diesen Zweck mit allen ihm geeignet erscheinenden Mitteln an.
- Insbesondere
wird der Verein
a) persönliche Begegnungen zwischen Deutschen und Bulgaren in den wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zentren der genannten Staaten vermitteln und den wissenschaftlichen Austausch fördern
b) durch Studiengruppen, Konferenzen, Seminare, Workshops, Arbeitskreise o.ä. die zwischenstaatliche Verständigung und Kooperation fördern;
c) freundschaftlich mit Personen und Institutionen zusammenarbeiten, die ähnliche Zielsetzungen verfolgen sowie einen wechselseitigen Informationsaustausch und eine Kooperation der bestehenden deutsch-bulgarischen Einrichtungen fördern