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§2 Vereinszweck

D e u t s c h - B u l g a r i s c h e s F o r u m e
  1. Der Verein will das Verständnis für Deutschland in Bulgarien ebenso wie das Ver­ständnis für Bulgarien in Deutschland fördern und damit einen Beitrag zu den deutsch-bulgarischen Beziehungen leisten. Der Verein verfolgt außerdem mildtätige Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen, die hilfsbedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind. Außerdem beschafft der Verein Mittel zur Verwirk­lichung der steuerbegünstigten Zwecke von sozialen und medizinischen Einrichtun­gen in Bulgarien, die von wirtschaftlichen Krisensituationen in besonderer Weise be­troffen werden. Dies geschieht insbesondere durch Organisation von Spenden­sammlungen und Hilfsaktionen.
  2. Der Verein strebt diesen Zweck mit allen ihm geeignet erscheinenden Mitteln an.
  3. Insbesondere wird der Verein

    a) persönliche Begegnungen zwischen Deutschen und Bulgaren in den wirt­schaftlichen, politischen und kulturellen Zentren der genannten Staaten ver­mitteln und den wissenschaftlichen Austausch fördern

    b) durch Studiengruppen, Konferenzen, Seminare, Workshops, Arbeitskreise o.ä. die zwischenstaatliche Verständigung und Kooperation fördern;


    c) freundschaftlich mit Personen und Institutionen zusammenarbeiten, die ähn­liche Zielsetzungen verfolgen sowie einen wechselseitigen Informationsaus­tausch und eine Kooperation der bestehenden deutsch-bulgarischen Einrich­tungen fördern

 

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