§7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten (Vorstand i. S. d. § 26 BGB).
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine dreijährige Amtszeit gewählt
- Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Neuwahl muß spätestens vier Monate nach Ablauf der Amtszeit des alten Vorstandes erfolgen.