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§7 Vorstand

D e u t s c h - B u l g a r i s c h e s F o r u m e
  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vor­sitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten (Vorstand i. S. d. § 26 BGB).
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine dreijährige Amtszeit ge­wählt
  3. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Neuwahl muß spätestens vier Mo­nate nach Ablauf der Amtszeit des alten Vorstandes erfolgen.

 

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