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§9 Finanzwirtschaft

D e u t s c h - B u l g a r i s c h e s F o r u m e
  1. Die Finanzwirtschaft des Vereins folgt den Grundsätzen wirtschaftlicher und spar­samer Mittelverwendung
  2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins müssen in einem finanzwirtschaftlichen Gleichgewicht stehen. Der Vorstand ist verpflichtet, bei ausgabenwirksamen Be­schlüssen auch über die Deckung der Ausgaben zu beschließen.
  3. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres ist durch den Vorstand ein Budget für das laufende Geschäftsjahr aufzustellen. Das Budget ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.
  4. Der Verein finanziert sich aus Einnahmen jeder Art, insbesondere aus
    a) Mitgliedsbeiträgen für allgemeine satzungsmäßige Zwecke,
    b) Mitgliedsbeiträgen für bestimmte satzungsmäßige Zwecke (zweckgebundene Beiträge),
    c) Spenden für allgemeine satzungsmäßige Zwecke,
    d) Spenden für bestimmte satzungsmäßige Zwecke (zweckgebundene Spen­den),
    e) Vermögensschenkungen sowie Vermächtnisse und Erbschaften,
    f) Erlösen aus der Abgabe von Publikationen,
    g) Vermögenserträgen.
  5. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Jahresbeitrages und alle mit der Beitragsentrichtung zusammenhängenden Einzelheiten regelt der Vorstand.

 

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